Gema

Pauschal- und Rahmenvertrag

Gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung 2019 ist der Hessische Musikverband ab dem Jahr 2020 wieder in einen Pauschal- und Rahmenvertrag mit der GEMA eingetreten, der ab dem 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Dieser gewährt den Mitgliedsvereinen einen 20%igen Vertragsnachlass (ab 2022 abzgl. 2% Verwaltungspauschale). Bei kulturellen nicht-kommerziellen Veranstaltungen kann sowohl im Bereich der Spielleute als auch im Bereich der Blasmusik zusätzlich ein 15%iger Kulturrabatt in Anspruch genommen werden. Der Kulturrabatt wird bei der Online-Meldung automatisch berücksichtigt.

 

Abrechnungsverfahren

Der GEMA-Vertrag sieht eine Vorauszahlung aus lizenzrechtlichen Gründen vor. Diese Vorauszahlung wird von den HMV-Mitgliedern an den Verband geleistet und von diesem gesammelt an die GEMA übermittelt. Die zu leistende Vorauszahlung orientiert sich an den Verbrauchszahlen der letzten Jahre und wird mit der Mitgliederrechnung erhoben. Der Verband nimmt für seine Mitglieder einen 1:1-Abgleich auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs vor: Übersteigt der angezahlte Betrag den Verbrauch, wird dem Verein die Überzahlung 1:1 über die nächste Mitgliederrechnung rückerstattet. Verbraucht der Verein mehr als den angezahlten Betrag, so ist z.B. mit der nächsten Mitgliedermeldung eine Nachzahlung über die Differenz zu leisten.

Für die GEMA-Meldung ist zunächst eine Anmeldung der Veranstaltung und später eine Meldung der Musikfolge vorzunehmen. Nachfolgend finden Sie hierzu nähere Informationen:

1. Anmeldung der Veranstaltung

  • Bis 10 Tage nach Stattfinden der Musikveranstaltung, unabhängig von der Art der Veranstaltung (Konzert, gesellige Veranstaltung, Ständchen, usw.) muss eine Veranstaltung an die GEMA gemeldet werden. www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/musikvereine

  • Für Meldungen, die verspätet erfolgen, wird kein Gesamtvertragsnachlass eingeräumt. Die GEMA behält sich auch vor, in diesen Fällen Schadenersatzansprüche mit 100% Zuschlag zur normalen tariflichen Vergütung geltend zu machen.

  • Eine Konzertanmeldung (sowie die Einreichung der Musikfolge) kann auf der GEMA-Homepage erfolgen. Weisen Sie bei Ihrer Anmeldung bitte auf den HMV-Pauschalvertrag, Nr. 1510423100 hin.

2. Musikfolgen

  • Innerhalb von 6 Wochen nach jeder Veranstaltung, ist der GEMA ein genaues Verzeichnis aller aufgeführten Musikstücke zuzusenden (Musikfolge). Das Formular Musikfolge ist unter https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-u-k/ abrufbar.

  • Kommt ein Veranstalter der Verpflichtung zur Einsendung der Musikfolge nicht nach, ist die GEMA berechtigt, für jeden Fall der Versäumnis vom Veranstalter die Hälfte des eingeräumten Gesamtvertragsnachlasses zu beanspruchen. Bei pauschal abgegoltenen Musikaufführungen wird als Basis der Berechnung die fiktive Vergütung ermittelt. Die weiterhin bestehende Verpflichtung zur Programmaufstellung und –einsendung bleibt hiervon unberührt.

  • Die Einreichung der Musikfolge kann auf der GEMA-Homepage online und papierlos sowie postalisch an GEMA, 11506 Berlin oder per E-Mail an kontakt@gema.de erfolgen.
Unvollständige GEMA-Meldungen

Werden Konzerte bei der GEMA angekündigt und kommt danach keine Meldung des erzielten Kartenumsatzes, wird die GEMA den Musikverein einmalig erinnern. Erhält die GEMA dann immer noch keine konkrete Meldung, wird der Kartenumsatz nach den Erfahrungswerten und den vorliegenden Unterlagen von der GEMA großzügig geschätzt und das Konzert zu Lasten des Pauschalvertrages gebucht. Eine Information über die mögliche Schätzung der GEMA beim Ausbleiben der Umsatzmeldung erhält der Musikverein in dem Erinnerungsschreiben der GEMA. Es ist der GEMA leider nicht möglich, in diesen Fällen einen höheren Aufwand an Nachfragen, Recherchen etc. aufzuwenden. Wir bitten Sie, die Meldungen an die GEMA vollständig (mit Anmeldevordruck und nachträglicher Musikfolge) vorzunehmen. Nur die Zusendung einer Musikfolge (z.B. bei Ständchen) ist nicht ausreichend, da die zur Abrechnung bzw. Erfassung auf die Pauschale notwendigen Angaben in der Regel nicht vollständig sind.

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Telefon: 0 60 55 / 89 67 885

info@hessischer-musikverband.de

Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V.
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