Bezirksmusikfest

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Die Ausrichtung eines Bezirksmusikfestes kann beim Hessischen Musikverband beantragt werden. Um in das Vergabeverfahren einzutreten, ist eine formlose schriftliche Anfrage an Ihren Bezirksvorsitzenden oder die HMV-Geschäftsstelle unter info@hessischer-musikverband.de notwendig. Die Vergabe erfolgt bei einer Abstimmung während der Bezirksversammlung, bei der mindestens ein*e Vertreter*in des ausrichtenden Vereines anwesend sein muss.

Bei Zuteilung des Bezirksmusikfestes übernimmt der HMV die Schirmherrschaft und unterstützt die Bewerbung der Veranstaltung durch seine Social Media-Kanäle und weitere Öffentlichkeitsarbeit.

Voraussetzungen für die Vergabe*

• Der beantragende Verein muss als Veranstalter fungieren
• Mindestens vier Vereine müssen teilnehmen
• Ein Versicherungsnachweis der Veranstaltungshaftpflicht muss vorgelegt werden
• Eine Beschallungsanlage und ein Pult müssen vorhanden sein
• Der HMV muss öffentlich repräsentiert werden (Rollups werden durch die Geschäftsstelle bereitgestellt):
  1. Logoplatzierung auf allen Druckerzeugnissen
  2. Nennung in interner und externer Kommunikation

 

 

Der veranstaltende Verein sollte im Gegenzug auch die Feste der teilnehmenden Vereine besuchen.

*Vereine mit besonderen Jubiläen werden bei der Zuteilung bevorzugt.

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Alte Hauptstraße 3, 63579 Freigericht

Telefon: 0 60 55 / 89 67 885

info@hessischer-musikverband.de

Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V.