Der Hessische Musikverband e.V. verleiht hessenweit einheitliche Ehrungen. Die Ehrung ist durch eine*n Vertreter*in des Mitgliedsvereins mindestens acht Wochen vor Ehrungstermin in der HMV-Geschäftsstelle mit dem vorgegebenen Formular „Ehrungsantrag“ oder über ComMusic/Verein24 zu beantragen. Die Kosten für Ehrungen können Sie der "Kostenordnung" entnehmen. Ehrungen können auf Wunsch durch einen Vertreter des Hessischen Musikverbandes e.V. durchgeführt werden.
Geehrt werden können
- Aktive Mitgliedschaften im Musikverein / Spielleuteensemble
- Fördernde Mitgliedschaften im Musikverein / Spielleuteensemble
- Dirigent*innen von Blasorchestern oder Spielleuteensembles
- Vereinsvorsitzende und andere Vereinsfunktionär*innen
-
Persönlichkeiten, welche die Musik in Hessen unterstützen
Ehrungen ab 50 Jahren Tätigkeit erfolgen bundesweit durch die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. Um die Bestellung der BDMV-Ehrungen kümmert sich allerdings ebenfalls die HMV-Geschäftsstelle.
Titel | Größe | Download |
---|---|---|
pdf Ehrungsantrag | 80.41 kb | Download |
pdf Ehrungsordnung | 636.72 kb | Download |
pdf Kostenordnung | 70.59 kb | Download |